Steuern sparen mit richtiger Lohnsteuerklasse
Die Besteuerung der Arbeitnehmer erfolgt in Deutschland nach insgesamt sechs unterschiedlichen Lohnsteuerklassen. Die Zuteilung in eine Lohnsteuerklasse erhält jeder Arbeitnehmer, welcher einer steuerpflichtigen Beschäftigung nachgeht. Zunächst wird das zuständige Finanzamt die Zuteilung in die Steuerklasse vornehmen. Jedoch können einzelne Arbeitnehmer auch selbst entscheiden, welche Steuerklasse für sie sinnvoll ist und die Steuerklasse ändern lassen. Die Zuteilung in die Steuerklassen erfolgt dabei nach festen Kriterien. In erster Linie ist der Familienstand des Arbeitnehmers entscheidend dafür, in welcher Steuerklasse die Zuteilung erfolgt.
Die Lohnsteuerklasse I Mit der Lohnsteuerklasse I werden alle Arbeitnehmer besteuert, welche ledig, verwitwet, geschieden oder verheiratet sind, aber vom Ehepartner getrennt leben. Auch das Einkommen der Arbeitnehmer, welche in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben oder bei welchen die Voraussetzungen für die Steuerklassen III oder IV nicht erfüllt werden, wird anhand der Steuerklasse I berechnet.
Die Lohnsteuerklasse II Mit der Lohnsteuerklasse II wird das Einkommen versteuert, wenn es sich um Alleinerziehende handelt, welche die Voraussetzungen der Lohnsteuerklasse I erfüllen. Zudem muss mindestens eins der Kinder im Haushalt des Arbeitnehmers gemeldet sein und es darf keine weitere Person mit in dem Haushalt leben.
Die Lohnsteuerklasse III Das Einkommen wird mit der Lohnsteuerklasse III besteuert, wenn der Steuerzahler verheiratet ist und nicht von dem Ehepartner dauernd getrennt lebt. Zudem darf der Ehepartner nicht selbst berufstätig sein. Es sei denn, es wurde die Kombination aus der Steuerklasse III und V gewählt. Dies bedeutet, dass beide Steuerzähler über ein steuerpflichtiges Einkommen verfügen und dabei wählen dürfen, welches der beiden Einkommen mit der Steuerklasse III und mit der Steuerklasse V versteuert wird.
Die Lohnsteuerklasse IV Bei der Lohnsteuerklasse IV handelt es sich um eine Steuerklasse für Ehepartner, welche beide einer steuerpflichtigen Beschäftigung nachgehen. Die Ehepartner dürfen für die Zuteilung in diese Steuerklasse nicht dauernd voneinander getrennt leben.
Die Lohnsteuerklasse V Bei der Lohnsteuerklasse V handelt es sich um eine Steuerklasse für verheiratet Steuerzahler, welche beide einer steuerpflichtigen Beschäftigung nachgehen. Zudem dürfen die Ehepartner nicht dauernd voneinander getrennt leben. Die Lohnsteuerklasse V kann von den Ehepartnern jedoch nur in Kombination mit der Lohnsteuerklasse III gewählt werden. Eine Besteuerung von einer einzelnen Person anhand der Lohnsteuerklasse V gibt es nicht.
Die Lohnsteuerklasse VI Bei der Lohnsteuerklasse VI handelt es sich um eine Steuerklasse für jedes weitere steuerpflichtige Arbeitsverhältnis. Diese Steuerklasse erhält jeder Arbeitnehmer automatisch für die zweite oder jede weitere Beschäftigung zugeteilt. Daneben erfolgt eine Besteuerung des Einkommens auch nach der Lohnsteuerklasse VI, wenn die aktuelle Lohnsteuerkarte unter Verschulden des Arbeitnehmers nicht beim Arbeitgeber abgegeben wurde. In diesem Fall ist der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, die Lohnsteuer nach dieser Steuerklasse abzuführen. Dadurch soll vermieden werden, dass von dem Einkommen des Arbeitnehmers zu wenig Steuern abgeführt werden, denn mit dieser Steuerklasse werden prozentual die meisten Steuern vom Einkommen abgeführt.